I. Beitragszahlungen

(Auszug aus der am 05. Juni 2001 beschlossenen Beitragsordnung – gültig ab 01. Januar 2002)

1. Einzelmitglieder

Einzelmitglieder zahlen jährlich 20,- € als Mindestbeitrag.

Rentner (ohne Nebeneinkommen), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Auszubildende, Studenten und Schüler zahlen jährlich 10,- €.

Auch bei Eintritt nach dem 30. Juni d. J. ist der volle Jahresbeitrag gemäß o. a. Regelung zu entrichten.

2. Korporative Mitglieder

Personenvereinigungen, Unternehmen, juristische Personen und Einrichtungen, die keine Rechtspersonen sind ( z.B. Museen und Institutionen ), zahlen einen jährlichen Beitrag nach Selbsteinschätzung, jedoch nicht unter 50,- €.
Anhaltische Kommunen zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 15,- €.

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist spätestens bis 31. März des Jahres auf das
Konto
IBAN DE13 8005 3722 03020223 25
BIC NOLADE 21BTF
bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld,
zu leisten.

Die Empfangsbestätigung der Geschäftsstelle über den gezahlten Beitrag dient als Ausweis der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Jahresbeiträge wiederholt und trotz Mahnung und Hinweise auf die Mög-lichkeit des Erlöschens derselben, nicht entrichtet wurden.

II. Sonstige Einnahmen

Der Vorstand bemüht sich um Sponsoren, Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen, die den Zweck des Vereins fördern.

III. Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen werden für die laufende Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes und der Geschäftsführung sowie zur Finanzierung der Vereinsmitteilungen und anderer Publikationen und für Pressemitteilungen verwendet.

Köthen, den 05. Juni 2001

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